Der Kaufbeleg muss den Kauf von mindestens zwei teilnahmeberechtigten Original Wagner Flammkuchen-Produkten auf einem Kassenbon eindeutig erkennen lassen. Kaufdatum, Händler, Aktionsprodukte mit Preis, Gesamtsumme und alle sonstigen relevanten Informationen müssen vollständig lesbar sein. Unvollständige, nachträglich bearbeitete, manipulierte oder mehrfach verwendete Kaufbelege werden nicht akzeptiert.